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Ausbildung zum Schießmeister

Um ein Schießmeister zu werden, muss der Anwärter den staatlichen Lehrgang "für den Umgang (ausgenommen der Herstellung) mit Böllerpulver zum Böllerschießen" belegen. Dazu muss er einerseits mindestens 21 Jahre alt sein (mit Ausnahmegenehmigung auch ab 18 Jahren) und zudem den so genannten "Bedürfnisnachweis" erbringen, also den Nachweis, dass er auch tatsächlich eine Böllergenehmigung braucht. Ist dies der Fall und hat der Anwärter ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis, so erhält er eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", die ihn zu der Teilnahme an dem oben genannten Lehrgang berechtigt.
Auf dem meist eintägigen Lehrgang werden dann sowohl theoretisch als auch praktisch die erforderlichen Kenntnisse über die Gefahren und Gesetze des Böllerschießens vermittelt, z.B. Rechtsvorschriften, Unfallvorschriften, Besonderheiten beim Schwarzpulver und Allgemeine Ladevorgänge. Schließt der angehende Schießmeister dann die am Ende des Lehrganges stehende schriftliche Prüfung erfolgreich ab, erhält er das "Zeugnis über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung Zum Sprengstoffgesetz".
Mit diesem Zeugnis kann man nun die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragen und ist nun endlich offiziell ein Schießmeister und muss lediglich alle 5 Jahre diese Erlaubnis verlängern lassen.
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Artillerie Korps "Alte Kameraden"