Satzung
des Artillerie Korps "Alte Kameraden" Kapellen/Erft

Das Artillerie Korps ist eine Formation des Bürgerschützenvereins 1936 e.V. Kapellen/Erft. Es trägt den Namen "Alte Kameraden" und unterliegt der Satzung des Bürgerschützenvereins. Abweichend davon gelten die im Folgenden aufgeführten Punkte.

1. Mitglieder

Das Artillerie Korps besteht aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern. Passive Mitglieder unterscheiden sich in passive Artilleristen, die sich ausschließlich aus ehemaligen aktiven Mitgliedern zusammensetzen, sowie Freunden und Förderern, die den Verein unterstützen, aber nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen.

Aktives Mitglied kann jeder unbescholtene männliche Bürger ab dem 16ten Lebensjahr werden. Bei nicht Volljährigen bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Übergang vom aktiven Mitglied zum passiven Artilleristen mit allen Rechten und Privilegien bedarf der Anmeldung bei der Korpsführung vor der Jahreshauptversammlung.

Dienstgrade aus anderen Schützenformationen werden nicht übernommen. Ein einmal ausgeschiedenes Mitglied kann nicht noch einmal Mitglied werden.

Die Kanonenbesatzung besteht aus Mannschaftsdienstgraden. Offiziere, die nicht mehr reiten, werden ohne jegliche Ausnahme zu Kanonieren.

Über die Aufnahme von aktiven Mitgliedern entscheidet die Versammlung. Zur Abstimmung über die Neuaufnahme müssen mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sein, von denen mindestens 3/4 dem Antrag zustimmen müssen. Sollte die erforderliche Anzahl von 2/3 der Mitglieder nicht anwesend sein, so entscheidet die nächste Versammlung, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder mit der Zustimmung von 3/4 der Anwesenden.

Die passive Mitgliedschaft als Freund und Förderer beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrages.
2. Leitung des Korps

Der Vorstand besteht aus Major, Adjutant, Geschäftsführer und Kassierer. Den Vorsitz hat der Major. Major, Geschäftsführer und Kassierer werden von der Jahreshauptversammlung für vier Jahre gewählt. Der Adjutant wird vom Major bestimmt.

Doppelfunktionen im Vorstand sind unzulässig.

3. Finanzierung

Die Mitgliedsbeiträge werden von der Jahreshauptversammlung festgesetzt.

4. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr umfasst das Kalenderjahr. Im Januar eines jeden Jahres ist eine Jahreshauptversammlung abzuhalten. Dabei sind ein Kassenbericht und der Bericht der Kassenprüfer vorzulegen.

Die Kassenprüfung wird von zwei Mitgliedern vorgenommen. Jeweils ein Kassenprüfer wird in der Jahreshauptversammlung für zwei Jahre neu gewählt.

Zusätzlich zur Jahreshauptversammlung sind mindestens zwei weitere Mitgliederversammlungen einzuberufen, wovon eine ca. vier Wochen vor dem Barbarafest und eine ca. 4 Wochen vor dem Schützenfest einberufen werden soll.
5. Uniform

Helm, Koppelzeug, Paspelierung, Degen und Dienstmütze sind Eigentum des Artillerie Korps und werden den Mitgliedern in tadellosem Zustand bei Eintritt in das Korps unentgeltlich überlassen. Jeder einzelne ist für den tadellosen Zustand der vereinseigenen Uniformbestandteile verantwortlich und trägt die Kosten für etwaige Instandsetzungsarbeiten oder Ersatzbeschaffungen. Waffenrock und schwarze Hosen mit Biesen müssen von den Aktiven angeschafft werden.

6. Korpskönig

Einmal im Jahr wird ein Korpskönig durch Vogelschuss ermittelt. Korpskönig kann jedes aktive Mitglied werden. Nach Ablauf von acht Jahren kann man sich erneut um die Korpskönigwürde bewerben.

Ort und Zeitpunkt des Vogelschießens werden von der Versammlung festgesetzt. Die Krönung soll bis Ende März erfolgen.

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Artillerie Korps "Alte Kameraden"